Bleaching und Co. – die Mogelpackung für perfekte Zähne
Strahlend weiße Zähne, geht das? Makellos weiß und nahezu formvollendet begegnet uns das Lächeln vieler Prominenter. Neidvoll kommt dann die Frage auf: „Warum die und ich nicht?!“. Zwei Verfahren Nun die Antwort ist denkbar einfach. Die meisten Menschen, die statt gelblicher Verfärbungen ein nahezu perfektes Lächeln haben, waren sicherlich beim Zahnarzt. Dank moderner Verfahren und Wirkungsmittel hat er die Möglichkeit der Natur ein wenig nachzuhelfen. Die zwei gängigsten Methoden in Zahnarztpraxen sind Bleaching und Pulverstrahltechnik. Bleaching ist der englische Ausdruck für Bleichen. Bei diesem Verfahren wird mittels eines Bleichgels die Zahnfarbe um ein bis zwei Nuancen aufgehellt. Es ähnelt in gewisser Weise dem Blondieren von Haaren. Bei der Pulverstrahltechnik hingegen werden mit einem Pulverwassergemisch hartnäckige Verfärbungen auf der Zahnoberfläche abgetragen Wie kommt es zu Verfärbungen? Die Ursache von Verfärbungen liegt nicht, wie so oft behauptet, in mangelnder Zahnpflege. Viel mehr sind Genussmittel, wie Kaffee, Tee und vor allem Nikotin Auslöser für die hässlichen Stellen in den Zwischenräumen und auf den Oberflächen. Die ursprüngliche Zahnfarbe wird von Farbpigmenten im Dentin der Zähne bestimmt. Je nach Veranlagung hat der eine mehr und der andere weniger Pigmente, was dazu führt, dass jeder eine unterschiedliche Zahnfarbe hat. Durch die eben genannten Genussmittel werden dem Zahn weitere Farbpartikel zugeführt, die sich nicht nur auf der Oberfläche absetzen, sondern sogar teilweise in den Zahnschmelz eindringen. Je mehr Farbpigmente vorhanden sind, um so dunkler wirkt die Zahnfarbe Vorgehensweisen des Zahnarztes Bevor sich der Patient für eine chemische Aufhellung der Zähne entscheidet, sollten diese zunächst professionell gereinigt werden. Dies hat zweierlei Gründe. Einerseits kann der Patient seine ursprüngliche Zahnfarbe, die meist heller und reiner ist, neu entdecken, andererseits sind gesäuberte Zähne die Voraussetzung für weitere Behandlungen. Für die Reinigung bietet sich das Pulverstrahl-Verfahren an. Das System ist ein Pulverstrahlgerät mit dessen Hilfe unter Druck ein Gemisch aus Luft, Wasser und einem Spezialsalz auf die Zähne gesprüht wird. Aufgrund des kleinen Strahls gelangt der Zahnarzt so auch an unzugängliche Stellen, und kann schon im voraus Verfärbungen und Beläge abtragen. Anfänglich empfindet manch einer die Behandlung etwas ungewohnt, sie ist aber nahezu schmerzfrei und hinterlässt einen angenehmen Geschmack. Damit sich Bakterien und Plaque nicht sofort wieder absetzen, werden anschließend die angerauten Zahnoberflächen poliert. Der Blick in den Spiegel verspricht in jedem Fall ein erfolgreiches Ergebnis. Ist dennoch nicht die gewünschte Helligkeit erreicht, so bietet sich das Bleaching-Verfahren an. Bevor sich der Patient dieser Behandlung unterzieht, sollte zunächst ein Gespräch mit dem Zahnarzt vereinbart werden. Er erklärt ausführlich die gesamte Prozedur, bestimmt die Zahnfarbe und entscheidet gemeinsam mit dem Patienten, welche Nuance letztendlich erreicht werden soll. Steht der Entschluss fest, hat der Patient die Wahl zwischen Home-Bleaching und Office-Bleaching. Das Office-Bleaching wird vollständig in mehreren Sitzungen beim Zahnarzt durchgeführt. Zunächst muss eine individuell angepasste Zahnschiene hergestellt werden, mit deren Hilfe später das Bleichgel aufgetragen wird. Diese passgenaue Schiene optimiert nicht nur das Bleichen, sondern verhindert auch das Auslaufen des Gels. Zu Beginn jeder Behandlung deckt der Arzt das Zahnfleisch ab. Dann gibt er konzentriertes Bleichmittel in die Zahnschiene und setzt sie auf. Bei dem Gel handelt es sich häufig um Cerbamidperoxid, einem Gemisch, das zu großen Teilen aus Wasserstoffperoxid und zum Teil aus Harnstoff besteht. Die Einwirkzeit dauert 15 bis 30 Minuten, kann aber mittels einer Kaltlicht- oder Plasmalampe verkürzt werden. Nach zwei bis drei Sitzungen ist eine deutliche Aufhellung bemerkbar. Das Home-Bleaching wird, wie der Name vermuten lässt, zum Teil zu Hause durchgeführt. Zunächst wird auch für die häusliche Behandlung eine Kunststoffschiene angefertigt werden. Gefüllt mit etwas Bleichmittel muss die Schiene etwa eine Woche lang nachts, oder ein paar Stunden tagsüber getragen werden. Damit es bei der langen Einwirkzeit zu keinen Schädigungen kommt, besitzt das Bleichmittel eine geringere Konzentration als das in der Zahnartpraxis verwendete Gel. Auch nach dieser Behandlung ist ein deutliches Ergebnis sichtbar. Risiken und Nebenwirkungen Die Pulverstrahl-Behandlung ist Risikofrei. Da allerdings „nur“ die Ursprungsfarbe hergestellt wird, ist der kosmetische Erfolg für manche Patienten nicht unbedingt befriedigend. Das Bleaching hingegen ist nicht ganz unbedenklich. Das im Bleichgel enthaltene Wasserstoffperoxid ist ein aggressiver Wirkstoff, der bei empfindlichen Zähnen den Zahnschmelz angreifen kann. Kommt das Gel mit freien Zahnhälsen in Kontakt, so ist dies sehr schmerzvoll und kann zu Entzündungen führen. Außerdem ist zu berücksichtigen, das beim Bleaching nur lebendige Zähne aufgehellt werden. Füllungen und Kronen hingegen behalten ihre Farbe. Je nachdem können sie sogar so stark auffallen, dass sie letztendlich ausgetauscht werden müssen. Aus diesen Gründen ist das Beratungsgespräch mit dem Zahnarzt unumgänglich. Gewarnt werden sollte vor den Bleichsets aus Apotheken und Drogerien. Sie sind zwar billiger, haben aber den Nachteil, das die beigelegte Kunststoffschiene nicht passgenau ist. So kann das Bleichgel herauslaufen und umliegendes Zahnfleisch schädigen. Außerdem kann bei einer unregelmäßigen Zahnstellung nicht jeder Bereich behandelt werden, da die Schiene nicht auf das eigene Gebiss abgestimmt wurde. Kosten Das Bleaching gehört zu den kosmetischen Eingriffen und wird nicht von den Krankenkassen erstattet. Die vollen Kosten von circa 125 bis 250 EURO pro Kiefer muss der Patient selber tragen. Kosten für eine professionelle Zahnreinigung, zu der auch die Pulverstrahl-Behandlung gehört, liegen je nach Aufwand zwischen 20 und 125 Euro. Obwohl die professionelle Reinigung ein wesentlicher Bestandteil der Mundhygiene und Zahnpflege ist, werden die Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Hingegen Patienten, die privatversichert sind, können mit einer anteiligen oder vollständigen Erstattung rechnen. Allerdings sollte zuvor bei der Krankenkasse nachgefragt werden, da sie zu einer Zuzahlung nicht verpflichtet sind.